Das Baurecht ist bekanntlich eines der praxis- und judikaturrelevantesten Gebiete des Besonderen Verwaltungsrechts. Zudem handelt es sich um eine klassische Querschnittsmaterie: Zahlreiche Vorschriften des Bundes haben (auch) baurechtliche Relevanz und verdrängen damit die allgemeine Baurechtskompetenz der Länder, man denke nur an die eisenbahnrechtlichen