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Keine Widmungsänderung durch Bordellbetrieb in einem Mischhaus

RechtsprechungZivilrechtbbl 2018/222bbl 2018, 226 Heft 6 v. 1.12.2018

§ 16 Abs 2 WEG 2002

Für die Beurteilung der Frage, ob die Umwandlung des Unternehmensgegenstandes in einem Objekt, das einem Miteigentümer mittels Benützungsregelung zugewiesen ist, vom Verfügungsrecht des Benützungsberechtigten gedeckt ist, findet § 16 Abs 2 WEG sinngemäß Anwendung.

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