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Verjährung von Amtshaftungsansprüchen

RechtsprechungZivilrechtbbl 2018/217bbl 2018, 224 Heft 6 v. 1.12.2018

§ 6 Abs 1 AHG, § 1489 ABGB

Für den Beginn der Verjährung eines Amtshaftungsanspruchs ist jener Zeitpunkt maßgebend, zu dem der Geschädigte auf Grund der ihm bekannten Tatsachen ohne nennenswerte Mühe auf das Verschulden irgendeines Organs des Rechtsträgers schließen konnte.

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