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Konsenswidrige Baumaßnahmen; baupolizeilicher Auftrag; Wohnungseigentumsobjekt; Verschulden der Miteigentümer

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2018/210bbl 2018, 220 Heft 6 v. 1.12.2018

§ 129 Abs 10 wr BauO

Die Außenflächen des Gebäudes zählen bei Wohnungseigentumsobjekten zu den allgemeinen Teilen des Gebäudes.

Im Fall vorschriftswidriger baulicher Maßnahmen an den Außenflächen des Gebäudes (hier: 4) muss der Bauauftrag zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes gegenüber allen Miteigentümern erlassen werden.

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