§ 42 Abs 3 tir BauO 2018
Die Vorschreibung, der Baubehörde die Erfüllung des baupolizeilichen Auftrages (hier: Herstellung des bescheidmäßigen Zustandes) unter Anschluss entsprechender Nachweise zu bestätigen, ist unzulässig.
§ 42 Abs 3 tir BauO 2018
Die Vorschreibung, der Baubehörde die Erfüllung des baupolizeilichen Auftrages (hier: Herstellung des bescheidmäßigen Zustandes) unter Anschluss entsprechender Nachweise zu bestätigen, ist unzulässig.