§ 11 sbg BauPolG, § 17 sbg BauPolG, § 23 Abs 1 Z 24 sbg BauPolG
Die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Bauherrn zur Erstattung der Bauvollendungsanzeige (bzw Benützungsaufnahme) kann nicht an den Bauführer abgewälzt werden.
LVwG Sbg, 28.08.2018, 405-3/371/1/4-2018