§ 6 krnt BauO 1996, § 7 krnt BauO 1996, § 36 Abs 1 krnt BauO 1996
Bei einem 1,8 m breiten, 1,2 m tiefen, 1,5 m hohen und ca 200 kg schweren Hühnerkäfig handelt es sich um keine „bauliche Anlage“, da zu dessen Errichtung keine bautechnischen Kenntnisse erforderlich sind.