§ 28 Abs 3 VwGVG
Die Ergänzungsbedürftigkeit eines Gutachtens oder die Notwendigkeit der Einholung eines (weiteren) Gutachtens rechtfertigt keine Zurückverweisung der Bausache vom LVwG an die Baubehörde.
VwGH, 26.06.2018, Ra 2017/05/0043
§ 28 Abs 3 VwGVG
Die Ergänzungsbedürftigkeit eines Gutachtens oder die Notwendigkeit der Einholung eines (weiteren) Gutachtens rechtfertigt keine Zurückverweisung der Bausache vom LVwG an die Baubehörde.
VwGH, 26.06.2018, Ra 2017/05/0043