§ 35 Abs 2 vlbg RPlG 1996, § 35 Abs 3 vlbg RPlG 1996, Art 18 B-VG
Die Ermächtigung zur Bewilligung von Ausnahmen vom Bebauungsplan widerspricht nicht dem Bestimmtheitsgebot.
Die Berücksichtigung des Grundwasserschutzes ist bei Erlassung des Bebauungsplanes nicht erforderlich.