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Gewerbegebiet; betrieblich bedingtes Wohnen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2018/155bbl 2018, 179 Heft 5 v. 1.10.2018

§ 30 Abs 1 Z 7 lit c sbg ROG 2009

Die Zulässigkeit eines Wohnbaues im „Gewerbegebiet“ setzt das Bestehen eines Betriebes, dem der Wohnbau zugeordnet werden kann, voraus.

„Betrieblich bedingte Wohnbauten“ dürfen nur vom Inhaber oder den Mitarbeitern des betreffenden Betriebes benützt werden.

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