§ 1295 Abs 1 ABGB, § 1 AHG, § 2 AHG, § 3 AHG, oö ROG 1994, Anlage 2 der PlanzeichnungsVO
Ein Amtshaftungsanspruch gegen die Gemeinde wegen fehlerhafter vom VfGH aufgehobener Rückwidmung von Bauland in Grünland kommt nur in Frage, wenn die Gemeinde schuldhaft gehandelt hat.