§ 14 BTVG
Der Rückforderungsanspruch gemäß § 14 Abs 1 BTVG richtet sich schon nach dem Wortlaut ausschließlich gegen den Bauträger.
OGH, 20.02.2018, 10 Ob 64/17k
§ 14 BTVG
Der Rückforderungsanspruch gemäß § 14 Abs 1 BTVG richtet sich schon nach dem Wortlaut ausschließlich gegen den Bauträger.
OGH, 20.02.2018, 10 Ob 64/17k