§ 2 Abs 1 tir BauO 2011, § 61 Abs 1 tir ROG 2016
Bei einem Schotterrasen für einen Kfz-Stellplatz handelt es sich um eine bauliche Anlage.
Ein solcher Schotterrasen (ohne Überdachung) ist aber bei der Berechnung der Bebauungsdichte nicht zu berücksichtigen.