§ 14 Abs 3 sbg BGG, § 15 sbg BGG, § 68 Abs 1 AVG
Bei der Bauplatzerklärung und der im selben Bescheid erfolgten Vorschreibung einer Grundabtretung für öffentliche Verkehrsflächen handelt es sich um trennbare Prozessgegenstände.
§ 14 Abs 3 sbg BGG, § 15 sbg BGG, § 68 Abs 1 AVG
Bei der Bauplatzerklärung und der im selben Bescheid erfolgten Vorschreibung einer Grundabtretung für öffentliche Verkehrsflächen handelt es sich um trennbare Prozessgegenstände.