§ 31 Abs 4 oö BauO 1994
Beim Immissionsschutz ist die zukünftige Bebaubarkeit der Nachbarliegenschaft zu berücksichtigen, nicht jedoch auch eine zukünftig beabsichtigte Nutzung.
LVwG Oö, 26.04.2018, LVwG-150959/73/WP
§ 31 Abs 4 oö BauO 1994
Beim Immissionsschutz ist die zukünftige Bebaubarkeit der Nachbarliegenschaft zu berücksichtigen, nicht jedoch auch eine zukünftig beabsichtigte Nutzung.
LVwG Oö, 26.04.2018, LVwG-150959/73/WP