§ 6 nö BauO 2014
Eine bloß befürchtete Durchfeuchtung der Grundparzelle und die damit allenfalls einhergehenden Auswirkungen auf das Bauvorhaben (hier: Einsturzgefahr) sind nicht Gegenstand der Nachbarrechte.
§ 6 nö BauO 2014
Eine bloß befürchtete Durchfeuchtung der Grundparzelle und die damit allenfalls einhergehenden Auswirkungen auf das Bauvorhaben (hier: Einsturzgefahr) sind nicht Gegenstand der Nachbarrechte.