§ 63 nö BauO 2014, § 11 Abs 1 nö BauTV 2014, Art 144 Abs 1 B-VG
Der Gemeinde kommt in Belangen der Baupolizei (hier: betreffend die Abänderung der bescheidmäßig festgestellten Anzahl von Kfz-Pflichtabstellplätzen durch das LVwG) weder als Ausfluss der Selbstverwaltungseigenschaft noch als Verfahrenspartei des vorangegangenen Verfahrens Beschwerdelegitimation beim VfGH zu.