§ 1 bgld LUAG 2002, § 3 bgld LUAG 2002, § 3 Z 1 bgld BauG 1997
Die Bestimmungen des Flächenwidmungsplanes sind als zum Schutz der Umwelt dienende Vorschriften zu qualifizieren.
Der Umweltanwalt ist im Baubewilligungsverfahren betreffend die Errichtung und Änderung von Bauten außerhalb von rechtmäßig gewidmetem Bauland berechtigt, die Einhaltung des Flächenwidmungsplans geltend zu machen.