§ 364a ABGB analog
Durch das Bestehen einer Fernwärmeübergabestation in einer Eigentumswohnung ergibt sich keine besondere Gefahrensituation, die den Eintritt eines Schadens (Wasseraustritt) kalkulierbar macht, die aber für eine analoge Anwendung der nachbarrechtlichen Haftung für Wasserschäden an der Nachbarwohnung gemäß § 364a analog ABGB erforderlich ist.