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Keine analoge Anwendung der nachbarrechtlichen Haftung auf Schäden durch eine Fernwärmeübergabestation

RechtsprechungZivilrechtbbl 2018/67bbl 2018, 73 Heft 2 v. 1.4.2018

§ 364a ABGB analog

Durch das Bestehen einer Fernwärmeübergabestation in einer Eigentumswohnung ergibt sich keine besondere Gefahrensituation, die den Eintritt eines Schadens (Wasseraustritt) kalkulierbar macht, die aber für eine analoge Anwendung der nachbarrechtlichen Haftung für Wasserschäden an der Nachbarwohnung gemäß § 364a analog ABGB erforderlich ist.

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