§ 431 ABGB
Entscheidend für den Umfang des Eigentumserwerbes an einer Liegenschaft ist nicht die Grundbuchsmappe, sondern der Wille der Parteien, somit, in welchem Umfang das verkaufte Grundstück tatsächlich übergeben wurde. Anderes gilt aber, wenn das Grundstück nach dem übereinstimmenden Parteiwillen, in dem aus der Grundbuchsmappe ersichtlichen Grenzen verkauft und übergeben werden soll.