§ 26 Abs 3 tir BauO 2011, § 38 Abs 1 tir ROG 2011
Die Anhebung der akustischen Ist-Situation im „Wohngebiet“ um 3 dB (hier: durch Errichtung einer Pizzeria mit 12 Sitzplätzen) stellt eine „wesentliche Beeinträchtigung der Wohnqualität“ dar.
§ 26 Abs 3 tir BauO 2011, § 38 Abs 1 tir ROG 2011
Die Anhebung der akustischen Ist-Situation im „Wohngebiet“ um 3 dB (hier: durch Errichtung einer Pizzeria mit 12 Sitzplätzen) stellt eine „wesentliche Beeinträchtigung der Wohnqualität“ dar.