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Raumordnung - Salzburgs neue Wege

AufsätzeLudwig Stegmayerbbl 2018, 45 Heft 2 v. 1.4.2018

Das Land Salzburg hat in Sachen Raumordnungsgesetzgebung schon mehrmals eine Vorreiterrolle eingenommen. Mit dem ROG 1956 schuf es nicht nur das erste derartige Gesetz in Österreich, sondern bemühte sich auch, die im Zusammenhang durchaus strittigen verfassungsrechtlichen Vorfragen einer Klärung zuzuführen. Mit der Novelle LGBl 82/2017 des Salzburger Raumordnungsgesetzes betritt das Land Salzburg wiederum verfassungsrechtliches Neuland. Im Zentrum steht dabei die Befristung von Baulandneuwidmungen. Darüber hinaus kommt es aber auch zu weitreichenden Neuerungen betreffend die Landes- und Regionalplanung, die Verwendung von Wohnungen als Zweitwohnungen und für touristische Beherbergungen, die Vertragsraumordnung, die Zulässigkeit von Handelsgroßbetrieben, die Raumordnungsverfahren sowie die abgabenrechtliche Behandlung von unbebaut gebliebenen Baulandgrundstücken. Im folgenden ersten Teil der Abhandlung soll die Baulandbefristung näher vorgestellt und verfassungsrechtlich beleuchtet werden. Im zweiten Teil folgt eine überblicksmäßige Darstellung der weiteren wesentlichen Inhalte der Novelle.

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