Kärnten
Gesetz, mit dem die krnt Bauordnung 1996 und die krnt Bauvorschriften geändert werden, LGBl 2017/66
Diese Nov dient dem Schwerpunkt nach der Umsetzung mehrerer EU-RL und beinhaltet neue Bestimmungen zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle, zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation sowie zum Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe. Hervorzuheben sind die neuen Bestimmungen der §§ 17 Abs 1a, 18 Abs 1 und 24 lit f krnt BauO, wonach der Gefahrenschutz bei Seveso-Betrieben nicht nur auf der raumordnungsrechtlichen Planungsebene, sondern auch im baurechtlichen Bewilligungsverfahren wahrgenommen und insb im Fall der „heranrückenden“ Wohnbebauung besondere Bedeutung eingeräumt werden muss.