§ 61 wr BauO, Art 133 Abs 4 B-VG, § 28 Abs 3 VwGG, § 34 Abs 1 VwGG, § 41 VwGG
Behauptet ein Revisionswerber eine Abweichung des VwG von der Rechtsprechung des VwGH, muss er dies konkret unter Bezugnahme auf die betreffende Entscheidung und den ihr zugrundeliegenden Sachverhalt darlegen.