§ 39 Abs 6 lit c tir BauO 2011
Ein Lagerzwecken dienender Kellerraum darf nicht als Atelier und zur Durchführung von Malkursen benützt werden.
LVwG Tir, 07.11.2017, LVwG-2016/32/1689-28
§ 39 Abs 6 lit c tir BauO 2011
Ein Lagerzwecken dienender Kellerraum darf nicht als Atelier und zur Durchführung von Malkursen benützt werden.
LVwG Tir, 07.11.2017, LVwG-2016/32/1689-28