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Baubewilligungspflichtige Maßnahmen; Ausnahmen von der Bewilligungs- und Anzeigepflicht; WC-Häuschen; Immissionsschutz

RechtsprechungÖffentliches Baurechtbbl 2018/15bbl 2018, 27 Heft 1 v. 1.2.2018

§ 21 Abs 1 lit a tir BauO 2011, § 21 Abs 3 lit g tir BauO 2011

Die Errichtung eines „WC-Häuschen“ (hier: mit den Ausmaßen von ca 1,30 m x 1,80 m und einer Firsthöhe von 2,00 m) ist baubewilligungspflichtig.

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