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Bauplatzerklärung; Mindestabstand; Übergangsbestimmungen; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Baurechtbbl 2018/14bbl 2018, 26 Heft 1 v. 1.2.2018

§ 12a sbg BGG, § 24 sbg BGG, § 25 Abs 3 sbg BGG, § 27 Abs 2 sbg BGG

Rechtskräftige Bauplatzerklärungen, die bereits vor Inkrafttreten des sbg BGG erlassen worden sind, gelten gemäß § 27 Abs 2 sbg BGG auch dann fort, wenn sie inhaltlich nicht im Einklang mit den Bestimmungen des sbg BGG stehen.

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