§ 36 oö BauO 1994, § 39 oö BauO 1994, § 59 Abs 1 AVG
Der Bescheidspruch geht einer Darstellung des Bauvorhabens im Bauplan vor.
Werden bewilligte Planabweichungen im Spruch der Baubewilligung ausdrücklich aufgelistet, darf nicht davon ausgegangen werden, dass auch noch andere, im bewilligten Bauplan dargestellte Abweichungen bewilligt worden sind.