§ 6 Abs 1 nö BauO 2014, § 6 Abs 2 nö BauO 2014, § 51 Abs 2 nö BauO 2014
Nachbarn haben kein subjektiv-öffentliches Recht auf eine von ihren Gebäuden unabhängige Trockenheit des Grundstückes.
Nachbarn haben kein subjektiv-öffentliches Recht auf Durchführung einer Versickerungsberechnung auf dem Baugrundstück.