Kommt es zu Ermittlungen in Zusammenhang mit unzulässigen Absprachen bei Großprojekten, geraten die betroffenen Unternehmen unter Zugzwang. Sie zeigen sich kooperationsbereit und engagieren zeitgleich namhafte Anwaltskanzleien. In weiterer Folge sollen Unternehmensinteressen und MitarbeiterInneninteressen koordiniert werden. Gerade die einzelnen MitarbeiterInnen sehen sich dann mit staatlicher Ermittlungstätigkeit und auch interner Aufarbeitung konfrontiert. Es steht mehr als nur ihre berufliche Zukunft auf dem Spiel: Wer auf der Grundlage rechtswidriger Absprachen handelt, riskiert nach § 168b StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Steht ein konkreter Vermögensschaden im Raum, droht sogar eine Strafbarkeit wegen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 StGB. Jenseits der zweiten Wertgrenze (€ 300.000) liegt der Strafrahmen bei bis zu zehn Jahren. Eine diversionellen Erledigung nach § 198 ff StPO käme dann nicht mehr in Betracht. Grund genug also, um sich den Unternehmensabsprachen vor dem Hintergrund des Submissionsbetrugs zu widmen und diesen strafrechtlich relevanten Themenkomplex zu durchleuchten.