§ 3 Abs 3 tir VergNG 2006, § 14 Abs 4 tir VergNG 2006, § 2 Z 16 BVergG 2006, § 135 BVergG 2006
Eine Weiterführung als Feststellungsverfahren ist nur möglich, wenn während eines anhängigen Nachprüfungsverfahrens der Zuschlag erteilt worden ist.
§ 3 Abs 3 tir VergNG 2006, § 14 Abs 4 tir VergNG 2006, § 2 Z 16 BVergG 2006, § 135 BVergG 2006
Eine Weiterführung als Feststellungsverfahren ist nur möglich, wenn während eines anhängigen Nachprüfungsverfahrens der Zuschlag erteilt worden ist.