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Kfz-Stellplätze; Schotterrasen; Bodenversiegelung; bebaute Fläche; Bebauungsdichte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2017/218bbl 2017, 228 Heft 6 v. 1.12.2017

§ 20 tir BauO 2016, § 61 Abs 4 tir ROG 2016

Ein Schotterrasen stellt keine (hier: nach den örtlichen Bauvorschriften unzulässige) Bodenversiegelung dar.

Ein Stellplatz in der Ausführung mit Schotterrasen stellt auch keine in die Berechnung der Bebauungsdichte einzubeziehende „bebaute Fläche“ dar.

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