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Verfahren zur Änderung der Grundstücksgrenzen; Begriff „Bauverfahren“; Übergangsbestimmung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2017/208bbl 2017, 224 Heft 6 v. 1.12.2017

§ 10 nö BauO 2014, § 45 Abs 3 nö BauTV 2014

„Bauverfahren“ im Sinn der Übergangsbestimmung des § 45 Abs 3 nö BauTV 2014 sind alle Verfahren, für die die einschlägigen „bautechnischen“ Bestimmungen Relevanz haben.

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