Der vorliegende Beitrag* untersucht die feuerpolizeiliche Kompetenzlage hinsichtlich Eisenbahnanlagen im Allgemeinen und hinsichtlich Bahnhöfe im Besonderen. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, welche Regelungszuständigkeiten bei modernen „Bahnhöfen in Mischverwendung“, also Eisenbahnanlagen mit einer Vielzahl an angegliederten sonstigen Anlagen(teilen) bestehen. Abschließend sollen die sich daraus allenfalls ergebenden Implikationen für den Geltungs- und Anwendungsbereich sowie den Vollzug feuerpolizeilicher Vorschriften beleuchtet werden.