§ 39 tir BauO 2011
Im Rahmen eines baupolizeilichen Beseitigungsauftrages ist es nicht zulässig, als Ersatz für die zu demontierenden Teile einer Einfriedung die Errichtung einer ortsüblichen Einfriedung aufzutragen.
LVwG Tir, 22.05.2017, LVwG-2015/36/2560-1