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Heranrückende Wohnbebauung; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Einwendungen; Bestimmtheit

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2017/179bbl 2017, 195 Heft 5 v. 1.10.2017

§ 26 Abs 1 Z 1 stmk BauG 1995, § 26 Abs 4 stmk BauG 1995

Der bloße Einwand des benachbarten Betriebsinhabers, dass es durch die geplante Wohnbebauung zu „unüberbrückbaren Interessenskonflikten“ aufgrund seines gewerblichen bzw forstwirtschaftlichen Betriebs kommen würde, stellt keine substantiierte Einwendung dar.

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