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Wintergarten; Vortreten von Bauteilen; Baufluchtlinie

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2017/176bbl 2017, 194 Heft 5 v. 1.10.2017

§ 25a Abs 1 Z 2 sbg BGG

Ein Wintergarten ist als ein vom Boden hochgeführter, erdgeschossiger Zubau kein privilegierter („vortretender“) Bauteil eines Baues (im Sinn des § 25a Abs 1 Z 2 sbg BGG) und darf daher die Baufluchtlinie nicht überschreiten.

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