§ 31 Abs 5 sbg ROG 2009
Bei der Beurteilung, ob eine rechtmäßige touristische Nutzung von Wohnungen vor dem 1.4.2009 vorliegt, ist nicht auf den Bau, sondern stets auf die konkreten Wohnungen abzustellen.
§ 31 Abs 5 sbg ROG 2009
Bei der Beurteilung, ob eine rechtmäßige touristische Nutzung von Wohnungen vor dem 1.4.2009 vorliegt, ist nicht auf den Bau, sondern stets auf die konkreten Wohnungen abzustellen.