§ 22 Abs 1 sbg BauPolG, § 1 Abs 1 und 2 Bau- DelegierungsV 1998 für den Bezirk Salzburg-Umgebung – Flachgau, § 2 Abs 1 Z 9 GewO, § 111 GewO
Reine Dachböden und Kellerräume müssen bei der Berechnung der Nutzflächen von (Privat-) Wohnungen außer Ansatz bleiben.