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Delegierung baulicher Angelegenheiten an staatliche Behörden; Mischnutzung; Berechnung der Nutzflächen; Privatzimmervermietung; Gastgewerbe

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2017/132bbl 2017, 138 Heft 4 v. 1.8.2017

§ 22 Abs 1 sbg BauPolG, § 1 Abs 1 und 2 Bau- DelegierungsV 1998 für den Bezirk Salzburg-Umgebung – Flachgau, § 2 Abs 1 Z 9 GewO, § 111 GewO

Reine Dachböden und Kellerräume müssen bei der Berechnung der Nutzflächen von (Privat-) Wohnungen außer Ansatz bleiben.

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