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Nachbar; Parteistellung; grundstücksübergreifender Bauplatz

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2017/129bbl 2017, 136 Heft 4 v. 1.8.2017

§ 7 Abs 1 Z 1 lit a sbg BauPolG, § 12 sbg BGG, § 14 sbg BGG

Auch wenn das Nachbargrundstück mit dem Baugrundstück einen gemeinsamen Bauplatz bildet, hat der Eigentümer des Nachbargrundstückes bei entsprechender Nähe zur Front des geplanten Baues Parteistellung im Baubewilligungsverfahren.

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