§ 17 Abs 2 sbg BauPolG, § 23 Abs 1 Z 4 sbg BauPolG
Die (hier: aufgrund einer zivilrechtlichen Vereinbarung mit den Eigentümern betriebene) gewerbliche Vermietung von Wohnungen ohne vorherige Anzeige der Bauvollendung stellt eine Verwaltungsübertretung des Vermieters dar.