§ 129 BVergG 2006, § 130 BVergG 2006, § 312 BVergG 2006
Wurde das Angebot der Antragstellerin rechtskräftig ausgeschieden, kommt ihr hinsichtlich der nachfolgenden Zuschlagserteilung keine Antragslegitimation zu.
VwGH, 01.02.2017, Ro 2014/04/0069
§ 129 BVergG 2006, § 130 BVergG 2006, § 312 BVergG 2006
Wurde das Angebot der Antragstellerin rechtskräftig ausgeschieden, kommt ihr hinsichtlich der nachfolgenden Zuschlagserteilung keine Antragslegitimation zu.
VwGH, 01.02.2017, Ro 2014/04/0069