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Druck durch Erdaufschüttung; unmittelbare Zuleitung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2017/105bbl 2017, 108 Heft 3 v. 1.6.2017

§ 364 Abs 2 ABGB

Der Druck, den über die vereinbarte Höhe aufgeschüttetes Erdreich auf die Grenzmauer des Nachbarn ausübt, ist als unmittelbare Zuleitung zu qualifizieren.

Der Anspruch auf Unterlassung umfasst auch das Recht, vom Verpflichteten die Beseitigung des gesetzwidrigen Zustands zu verlangen, wobei die Art, wie dies zu geschehen hat, dem Verpflichteten überlassen bleibt.

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