Die alpinen Regionen Österreichs sind in den Höhenlagen im internationalen Vergleich zur Erholung und sportlichen Ertüchtigung leicht zugänglich. Neben technischen Erschließungen, die vor allem für Skigebiete und die Bewirtschaftung von Forst- und Almflächen erforderlich sind, stellt das Schutzhütten- und Wegenetz eine umfassende Beherbergungs- und Weginfrastruktur dar, wie es sie weltweit kein zweites Mal gibt.1 Die Errichtung von Schutzhütten erfolgte dabei vor allem durch Sektionen des Deutschen bzw Österreichischen Alpenvereins zwischen den 1870er und 1930er Jahren. Diese Bauten wurden somit deutlich vor dem heutigen bau- und raumordnungsrechtlichen Regelungsregime errichtet und verlangen nunmehr aufgrund ihrer Lage in ökologisch sensiblen Bereichen bei Zu-/Um- und Neubauten meist eine intensive planerische Betreuung. Im vorliegenden Artikel sollen daher die relevanten raumordnungsrechtlichen Bestimmungen sowie planerischen Probleme im Zusammenhang mit alpinen Schutzhütten aufgeschlüsselt werden.