§ 23 Abs 1 nö BauO 2014
Wurde im Einreichplan ein Gebäude mit grauer Farbe als „Bestand" gekennzeichnet, erklärt der Bauwerber damit, dass dieser nicht Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens sein soll.
LVwG Nö, 22.12.2016, LVwG-AV-1216/001-2016
§ 23 Abs 1 nö BauO 2014
Wurde im Einreichplan ein Gebäude mit grauer Farbe als „Bestand" gekennzeichnet, erklärt der Bauwerber damit, dass dieser nicht Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens sein soll.
LVwG Nö, 22.12.2016, LVwG-AV-1216/001-2016