§ 6 Abs 2 Z 2 nö BauO 2014, § 48 nö BauO 2014
Die Errichtung eines öffentlich zugänglichen Müllplatzes (hier: mit 12 Müllcontainern) erfordert auch im „Bauland-Agrargebiet" eine Beurteilung der auf die Nachbargrundstücke einwirkenden Immissionen durch einen technischen und medizinischen Sachverständigen.