§ 1035 ABGB
Wer auf Grund eines vermeintlichen Auftrages tätig geworden ist, hatte nicht die Absicht, ein fremdes Geschäft zu besorgen, was für die Annahme einer Geschäftsführung ohne Auftrag wesentlich ist.
OGH, 05.08.2016, 2 Ob 55/16a
§ 1035 ABGB
Wer auf Grund eines vermeintlichen Auftrages tätig geworden ist, hatte nicht die Absicht, ein fremdes Geschäft zu besorgen, was für die Annahme einer Geschäftsführung ohne Auftrag wesentlich ist.
OGH, 05.08.2016, 2 Ob 55/16a