§ 24 Abs 4 wrVRG 2014
Erfolgt die Verlängerung der Angebotsfrist vor Eintritt der Bestandskraft der Ausschreibung, verlängert sich auch die Anfechtungsfrist.
Seite 252
§ 24 Abs 4 wrVRG 2014
Erfolgt die Verlängerung der Angebotsfrist vor Eintritt der Bestandskraft der Ausschreibung, verlängert sich auch die Anfechtungsfrist.
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