Mit dem neuen NormG 2016 soll der Zugang zu ÖNORMEN erleichtert werden. In diesem Sinn sieht das NormG 2016 vor, dass durch Gesetze und Verordnungen des Bundes verbindlich erklärte rein österreichische Normen zu veröffentlichen und den Betroffenen frei zugänglich zu machen sind. Nicht verbindlich erklärte nationale Normen, an denen der österreichischen Normungsorganisation Urheberrechte zustehen, werden dem „regulären“ urheberrechtlichen Schutz nach UrhG unterstellt. Dieser Beitrag wird sich mit der Frage beschäftigen, ob mit diesen Bestimmungen des NormG 2016 den verfassungsrechtlichen Publizitätsanforderungen Genüge getan ist und inwieweit diese Neuerungen Auswirkungen auf die Zugänglichkeit von ÖNORMEN in der Praxis haben.